Schnelle Lieferung
Kostengünstiger Versand
Hoher Lagerbestand
Fragen? 04186 / 5890186

Leistungsoptimierung für den VW Amarok

Ab Werk wird im Falle des neueren Amaroks der gleiche 3L V6 TDI Motor (Typ EA897 evo1 / MKB: DDXA bis DDXE) mit 4 verschiedene Leistungsstufen verbaut! Ja richtig gelesen, aber wie geht das? Aufgrund von Sparzwängen verbaut der Hersteller nicht mehr verschiedene Motorausführungen, Turboladergrößen etc., sondern stimmt diese nur noch über die Software der Motorsteuergeräte auf 163 / 204 / 224 bzw. 258 PS ab. Das hat den Vorteil das gerade in den kleineren Varianten ein enormes Leistungspotential schlummert, welches wir nun über einen geschickten Eingriff in die Kennfelder entdrosseln können.

Das nachfolgende Diagramm gemessen auf unserem hauseigenen Maha Prüfstand zeigt eindrucksvoll den Vor / Nachher Vergleich. Serie lt. Hersteller = 163 PS / 450 NM (gemessen 185 PS / 448 NM) MFT Stufe 1 = 314 PS / 654 NM (Motorleistung nach DIN korrigiert) + 128 PS + 206 NM

Amarok Leistungsdiagram

Bei den anderen Motorvarianten würde das Ergebnis sehr ähnlich ausfallen, genaue Zahlen sind aber vom Einzelfall abhängig und müssen auf dem Prüfstand ermittelt werden, daher sind folgende Angaben theoretischer Natur und nur als ca. Werte zu verstehen:

Amarok V6 TDI – MFT Stufe 1:

Serie: 163 PS / 450 NM
getunt: 314 PS / 654 NM (+ 151PS + 204NM)

Serie: 204 PS / 500 NM
getunt: 314 PS / 654 NM (+ 110 PS + 154NM)

Serie: 224 PS / 550 NM
getunt: 314 PS / 654 NM (+ 90 PS + 104 NM)

Serie: 258 PS / 580 NM
getunt: 314 PS / 654 NM (+ 56 PS + 74 NM)

Bei Interesse an einer Amarok Leistungsoptimierung nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

Hinweis:

Der Verbau eines Motorzusatzsteuergerätes bzw. einer veränderten Software (Chiptuning) gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn die Veränderung nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass der Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichende Versicherungsschutz stellt in Deutschland eine Straftat dar. Der Einbau der Zusatzelektronik (Chiptuning) führt dazu, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie gegenüber dem Fahrzeughersteller für die vom Chiptuning betroffenen Teile entfallen können. Der Einbau eines Chiptunings kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, dies ist im Einzelnen mit der Versicherung zu klären.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Passende Artikel

Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Werktage