Als APR Chiptuning Stützpunkt bieten wir Ihnen eine Leistungsoptimierung an, die über das normale Maß hinausgeht! Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die übliche Stufe 1, sondern haben weitere Leistungsstufen wie 1+, 2, 2+ für Fahrzeuge mit verbesserte Hardware wie LLK oder Hosenrohre, aber auch Stufe 3 und 3+ für Turboupgrades im Program.
Darüberhinaus können wir für die meisten Fahrzeugmodelle die genannten Leistungsstufen auch für verschiedene Kraftstoffqualitäten wie 95 / 98 / 102 Oktan anbieten, teils sogar direkt im Fahrzeug über die Tasten der Geschwindigkeitsregelanlage (GRA) umschaltbar.
In der Regel bieten wir die APR Leistungsoptimierung auch mit einem TÜV Gutachten an, die oft auch i.V. mit weiteren APR Bauteilen wie Ladeluftkühler, Auspuffanlage in Kombination gültig ist.
Wir lesen und schreiben die optimierte Software je nach Steuergerätegeneration direkt über die OnBoardDiagnose (OBD) Schnittstelle, dabei bleibt das Steuergerät (STG) im Fahrzeug verbaut. Bei bestimmten Fahrzeugen muss das STG aber ausgebaut werden, dann erfolgt der Zugriff auf dem „Tisch“. Hier wiederrum haben wir, bis auf seltene Fälle, dank moderner Technik den vollen Datenzugriff ohne das STG öffnen zu müssen.
APR Chiptuning Modellauswahl >> www.goapr.de
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen ggn. Aufpreis ein Vor- und Nachher Leistungsdiagramm auf unserem modernen MAHA MSR 1050 Prüfstand.

Hinweis:
Der Verbau eines Motorzusatzsteuergerätes bzw. einer veränderten Software (Chiptuning) gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 c StVZO führt dazu, dass die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn die Veränderung nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen und eine Bestätigung nach § 22 Abs. 1 S. 5StVZO erteilt wird. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne allgemeine Betriebserlaubnis gemäß § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass der Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichende Versicherungsschutz stellt in Deutschland eine Straftat dar. Der Einbau der Zusatzelektronik (Chiptuning) führt dazu, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer sowie gegenüber dem Fahrzeughersteller für die vom Chiptuning betroffenen Teile entfallen können. Der Einbau eines Chiptunings kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, dies ist im Einzelnen mit der Versicherung zu klären.
